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Marco Pieper

§ 182 StGB Zwangslage: Wann ist sexueller Missbrauch von Jugend­lichen strafbar?

§ 182 Abs. 1 StGB stellt sexuelle Handlungen mit Jugendlichen unter Strafe, wenn der Täter eine Zwangslage ausnutzt. Die Rechtsprechung legt diesen Begriff eng aus: Erforderlich sind bedrängende Umstände von Gewicht, ein bloßes Vertrauensverhältnis reicht nicht. Es drohen Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren; bereits der Versuch ist strafbar.
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